Hinweis: Aktualisierung der Nutzungsbedingungen für Google Analytics - Zum 11. Januar 2024 haben wir die Nutzungsbedingungen für Google Analytics aktualisiert, um kommende regulatorische Anforderungen zu adressieren. Sofern Ihre Vereinbarung diesen Bedingungen unterliegt, finden diese Aktualisierungen ab dem 11. Februar 2024 auf Ihre Nutzung des Services Anwendung. Bitte prüfen Sie entsprechend.

+

Nutzungsbedingungen für Google Analytics

Diese Nutzungsbedingungen für Google Analytics (diese "Vereinbarung") gelten zwischen Google Ireland Limited (im Folgenden "Google") und der Rechtspersönlichkeit (im Folgenden "Sie" oder "Ihnen"), die diese Vereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung regelt Ihre Nutzung der hier geregelten Standardversion von Google Analytics (im Folgenden der "Service"). DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH STIMME ZU", DURCH REGISTRIERUNG ODER DURCH NUTZUNG DES SERVICE ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG ZUR KENNTNIS GENOMMEN HABEN UND IM EIGENEN NAMEN ABSCHLIEẞEN BZW. DASS SIE BERECHTIGT SIND, IM NAMEN DES INHABERS DES ACCOUNTS ZU HANDELN UND DIESE VEREINBARUNG FÜR IHN ABZUSCHLIEẞEN.

Unser Service ist ein Tool für Unternehmen. Sie dürfen unseren Service ausschließlich für Zwecke Ihres Gewerbes, Geschäfts, Handwerks oder Berufs nutzen.

DIE PARTEIEN VEREINBAREN DAS FOLGENDE:

1. Definitionen

"Account" bezeichnet Ihr Konto für den Service und UA Properties und GA4 Properties. Gegebenenfalls werden für UA Properties alle Views, die mit einer einzelnen UA Property verbunden sind, zusammengefasst, bevor das Entgelt für den Service für diese UA Property ermittelt wird.

"Vertrauliche Informationen" sind sämtliche urheberrechtlich geschützten Daten sowie alle sonstigen Informationen, die von einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen schriftlich mitgeteilt werden und als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder die mündlich mitgeteilt werden und innerhalb von fünf Werktagen schriftlich zusammengefasst und mitgeteilt werden und als "vertraulich" gekennzeichnet werden. Abweichend hiervon gehören zu den vertraulichen Informationen nicht solche Informationen, die der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sind, die der jeweils anderen Partei, gegenüber der sie offenbart wurden, bereits vor der Offenbarung bekannt waren oder die unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden.

"Kundendaten" oder "Google Analytics Daten" bezeichnet die Daten, technischen Eigenschaften und Aktivitäten von Nutzern, die Sie mithilfe des Service erfassen, verarbeiten oder speichern.

"Dokumentation" bezeichnet alle Ihnen von Google begleitend bereitgestellten Dokumentationen zur Verwendung mit der Processing Software, einschließlich der online zugänglich gemachten Dokumentationen.

"Event" bezeichnet eine Basismesseinheit, die in dem Service durch eine GA4 Property verarbeitet wird, wie beispielsweise einen Page View, eine Transaktion, einen Screen View, oder andere Interaktionen.

"GA Property" bezeichnet eine UA Property oder GA4 Property (je nach Anwendbarkeit).

"GA4 Property" (vormals bekannt als 'App + Web'-Property) bezeichnet die Zusammenstellung von Google Analytics-Einstellungen und Informationen, die mit derselben 'Property ID' verknüpft sind, an welche Events gesendet werden.

"GAMC" bezeichnet den Google Analytics Measurement Code, der in Ihrer Property installiert wird, um Kundendaten zu erheben, einschließlich sämtlicher sämtlicher Fixes, Updates und Upgrades.

"Verbundene Unternehmen von Google" bezeichnet Google sowie Google LLC und deren vollständig im Besitz von Google LLC befindlichen Tochtergesellschaften.

"Hit" bezeichnet eine Basismesseinheit, die durch eine UA Property zur Verarbeitung an den Service gesendet wird. Es gibt unter anderem Seitenaufruf- und E-Commerce-Hits. Ein Hit kann ein Aufruf des Service durch verschiedene Bibliotheken sein oder anderweitig durch OSCIs an den Service geliefert werden.

"OSCI" bezeichnet ein "Officially Supported Client Interface", das ein Mechanismus oder Protokoll ist, der bzw. das von Google zur Verfügung gestellt oder unterstützt wird und genutzt werden kann, um Hits oder Events (je nach Anwendbarkeit) an den Service zu senden.

"Platform Home" bezeichnet die Benutzeroberfläche, über die Sie auf bestimmte Funktionen der Google Marketing Platform zugreifen können.

"Processing Software" bezeichnet die Google Analytics-Software einschließlich aller dazugehörigen Upgrades, die durch Google auf den Servern gehostet wird und die Kundendaten analysiert und Reports erstellt.

"Property" bezeichnet eine Webseite, Applikation oder andere Gegenstände oder Ressourcen, die unter Ihrer Kontrolle stehen und Daten an Google Analytics senden.

"Datenschutzerklärung" bezeichnet die Datenschutzerklärung in einer Property.

"Report" bezeichnet die Auswertung, die unter analytics.google.com angezeigt wird und sich auf einen bestimmten View oder Events beziehen kann.

"Server" bezeichnet die von Google (oder verbundenen Unternehmen von Google) kontrollierten Server, auf denen die Processing Software und die Kundendaten gespeichert sind.

"SDKs" sind bestimmte Software Development Kits, die in einer Property-App verwendet oder darin integriert werden können, um Kundendaten zu erheben; einschließlich sämtlicher Fixes, Updates und Upgrades, die Ihnen bereitgestellt werden.

"Software" bezeichnet die Processing Software, den GAMC und/oder SDKs.

"Drittpartei" bezeichnet jeden Dritten, (i) dem Sie Zugriff auf Ihren Account gewähren oder (ii) für den Sie im Auftrag Informationen mittels des Service erfassen.

"UA Property" bezeichnet eine "Universal Analytics Property", welche die Zusammenstellung von Google Analytics-Einstellungen und Informationen ist, die mit derselben 'Property ID' verknüpft sind, an welche Hits gesendet werden.

"Nutzer" bezeichnet die Nutzer und/oder Besucher Ihrer Properties.

"View" bezeichnet die Sammlung von Einstellungen, die zusammen die Informationen bestimmen, welche in Reports einbezogen oder davon ausgeschlossen werden sollen.

Die Wörter "einschließen" und "einschließlich" bedeuten "einschließlich, aber nicht beschränkt auf".

2. Gebühren und Service

Vorbehaltlich Klausel 15 wird der Service unentgeltlich für (a) GA4 Properties und (b) UA Properties für bis zu zehn Millionen Hits pro UA Property monatlich erbracht. Google ist berechtigt, die Entgelte und Zahlungsbedingungen für den Service von Zeit zu Zeit zu ändern, einschließlich der Einführung zusätzlicher Entgelte für geografische Daten, für den Import von Kostendaten aus Suchmaschinen oder anderer Entgelte, die Dritte von Google oder verbundenen Unternehmen von Google für die Aufnahme von Daten in den Service beanspruchen. Die Wirksamkeit derartiger Änderungen steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch Sie. Die Änderungen werden auf www.google.com/analytics/ bekannt gegeben. Soweit nicht anders vereinbart, werden alle Entgelte in US-Dollar angegeben. Alle ausstehenden Forderungen werden mit Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, sofort fällig. Etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung der Forderung (einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverfolgung), die für Google entstehen, werden ebenfalls fällig. Sämtliche Forderungen werden – soweit dies auf Sie zutrifft – über ihre Kreditkarte oder jede andere für Ihren AdWords-Account vereinbarte Einziehungsmethode eingezogen.

3. Account, Passwort und Sicherheit

Um sich für den Service anzumelden, müssen Sie die im Anmeldeverfahren abgefragten Informationen, einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse ("User Name") und eines Passworts, Google aktuell, vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung stellten. Sie sind verpflichtet, Ihr Passwort und den User Name vertraulich zu behandeln und übernehmen die volle Verantwortung für die Verwendung Ihres Passworts oder Accounts, sei es durch Sie selbst oder durch Dritte. Sie sind allein verantwortlich für alle Aktivitäten, die in Ihrem Account auftreten. Sie sind verpflichtet, Google unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, sobald Sie von einer nicht autorisierten Nutzung Ihres Accounts oder von einem sonstigen Sicherheitsrisiko erfahren. Von Zeit zu Zeit werden sich Mitarbeiter von Google (oder Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen von Google) in den Service zu dem Zweck einloggen, den Service in Stand zu halten, einschließlich, um Sie bei technischen Problemen oder Abrechnungsfragen zu unterstützen.

4. Nicht-ausschließliches Nutzungsrecht

Google räumt Ihnen hiermit das beschränkte, widerrufbare, nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrecht ein, den GAMC und/oder die SDKs ausschließlich in dem Umfang zu installieren, zu vervielfältigen und zu verwenden, wie dies zur Nutzung des Service für Ihre Properties oder Properties von Drittparteien notwendig ist. Google räumt Ihnen ferner das Recht auf ferngesteuerten Zugriff, Ansicht und Download Ihrer Reports ein, die unter www.google.com/analytics/ bereitstehen. Sie verpflichten sich, weder selbst noch einem Dritten zu gestatten, (i) die Software und/oder die Dokumentation zu kopieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder Umgestaltungen zu erstellen; (ii) die Software zu reverse-engineeren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Sourcecode der Software aufzudecken (abgesehen von dem nach §§ 69d und 69e UrhG Erlaubten); (iii) die Software, die Dokumentation und/oder den Service zu vermieten, unterzulizenzieren, zu verleasen, zu verkaufen, abzutreten oder anderweitig Rechte hieran zu übertragen (oder entsprechendes behaupten); (iv) Kennzeichnungen von Rechten oder sonstige Bezeichnungen in oder auf der Software oder im Zusammenhang mit dem Service zu entfernen; (v) ein Instrument, eine Software oder eine Routine zu verwenden, zu speichern, zu übertragen oder einzuführen, die in den Funktionsablauf des Service oder der Software eingreift oder einzugreifen versucht; oder (vi) Daten, die als einem Dritten gehörend gekennzeichnet sind, zu anderen Zwecken als der Erstellung, dem Ansehen und dem Herunterladen von Reports im Service zu verwenden. Sie sind verpflichtet, dass Sie sämtliche auf den Gebrauch und den Zugang zu den Dokumentationen, zur Software, zum Service und den Reports anwendbaren Gesetze und sonstige Vorschriften einhalten.

5. Vertraulichkeit und Betafunktionen

Keine der Vertragsparteien wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder wenn dies aufgrund von Gesetz, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anweisung erforderlich ist. Die so zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtete Vertragspartei setzt die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen in Kenntnis. Bestimmte Funktionen des Service werden (innerhalb des Service oder an anderer Stelle) von Google als "Alpha", "Beta", "Test" oder ansonsten als nicht unterstützt bzw. vertraulich ausgewiesen (im Folgenden "Betafunktionen" genannt). Sie dürfen weder Informationen aus Betafunktionen noch die Nutzungsbedingungen oder das Vorhandensein nicht-öffentlicher Betafunktionen offenlegen. Google übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die sich aus der Nutzung von Betafunktionen ergeben oder damit in Verbindung stehen. Dieser Abschnitt 5 (Vertraulichkeit und Betafunktionen) lässt Ihre Rechte nach Abschnitt 16(k) (Mitteilung einer etwaigen Nichteinhaltung des Rechts an Behörden) unberührt.

6. Nutzung von Informationen

Google verpflichtet sich, Ihre Kundendaten oder die Kundendaten jeglicher Drittpartei nicht Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, Google (i) hat Ihre Einwilligung hinsichtlich Ihrer Kundendaten oder die Einwilligung der Drittpartei hinsichtlich Kundendaten der Drittpartei; (ii) geht davon aus, dass es gesetzlich dazu verpflichtet ist, oder geht in gutem Glauben davon aus, dass ein Zugriff auf oder eine Erhaltung oder eine Offenlegung von Kundendaten vernünftigerweise erforderlich ist, um die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Google, von seinen Nutzern oder der Öffentlichkeit zu schützen; oder (iii) gibt Kundendaten in bestimmten begrenzten Fällen unter strengen Auflagen, welche verhindern, dass die Daten anders als durch Google angewiesen genutzt oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, an Dritte, um Aufgaben im Auftrag von Google (z. B. Abrechnungsaufgaben oder Datenspeicherungen) m durchzuführen. Wenn dies erfolgt, sind diese Dritten vertraglich verpflichtet, Kundendaten nur nach den Anweisungen von Google in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und unter Beachtung angemessener Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen zu verarbeiten.

7. Datenschutz

Sie werden keine Informationen (gehasht oder anderweitig) an Google übermitteln, die Google als personenidentifizierbare Informationen verwenden oder erkennen könnte, noch werden Sie eine solche Übermittlung Dritten erlauben oder diese dabei unterstützen, außer dies ist durch die Richtlinien und Nutzungsbedingungen von Google Analytics-Funktionalitäten, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, gestattet, erfolgt wie in diesen Richtlinien und Nutzungsbedingungen beschrieben und jegliche Informationen, die für eine solche Google Analytics-Funktionalität an Google übermittelt werden, sind unter Verwendung von Industriestandards gehasht. Sie sind ferner verpflichtet, an prominenten Stellen eine sachgerechte Datenschutzerklärung vorzuhalten (und sich an diese zu halten). Sie sind dazu verpflichtet, den Einsatz von Google Analytics offenzulegen und anzugeben, wie damit Daten erfasst und verarbeitet werden. Dazu können Sie einen gut sichtbaren Link zur Seite "Wie wir Daten von Websites oder Apps verwenden, auf bzw. in denen unsere Dienste genutzt werden" verwenden (erreichbar unter www.google.com/policies/privacy/partners/ oder jeder anderen URL, die Google nachfolgend zu diesem Zweck benennt). Sie sind dazu verpflichtet, wirtschaftlich zumutbare Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ein Nutzer transparente, umfassende Informationen über das Speichern von und das Zugreifen auf Cookies oder auf weitere Informationen auf dem Endgerät des Nutzers erhält und dass sich der Nutzer damit einverstanden erklärt, insoweit dies im Zusammenhang mit den Services erfolgt und das Bereitstellen solcher Informationen und das Einholen eines solchen Einverständnisses gesetzlich vorgesehen ist. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, festgehalten, dass Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung von Kundendaten alle anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten müssen.

Auch werden Sie keine Features des Service zum Datenschutz umgehen (z. B. Opt-out). Sie werden alle geltenden Google Analytics-Richtlinien einhalten, die unter www.google.com/analytics/policies/ oder unter einer anderen von Google angegebenen URL verfügbar sind und deren Name und Inhalt von Zeit zu Zeit geändert werden können (die "Google Analytics-Richtlinien").

Unter Umständen nutzen Sie eine integrierte Version von Google Analytics und bestimmten Google-Werbediensten ("Google Analytics-Werbefunktionen"). Wenn Sie Google Analytics-Werbefunktionen verwenden, unterliegt diese Nutzung der Google Analytics-Richtlinie für Werbefunktionen (abrufbar unter support.google.com/analytics/bin/answer.py?&topic=2611283&answer=2700409). Ihr Zugriff auf und Ihre Nutzung von Google-Werbediensten unterliegen den entsprechenden zwischen Ihnen und Google geltenden Nutzungsbedingungen.

Wenn Sie das Platform Home nutzen, unterliegt diese Nutzung den Platform Home-Zusatzbedingungen (die "Platform Home-Bedingungen"), die unter https://support.google.com/marketingplatform/answer/9047313 (oder unter einer anderen von Google angegebenen URL) verfügbar sind und deren Name und Inhalt von Zeit zu Zeit geändert werden können.

Soweit Ihre Nutzung des Service umfasst ist, gelten die auf https://privacy.google.com/businesses/processorterms verfügbaren Google Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen für Werbeprodukte (die "Datenverarbeitungsbedingungen"). Google wird die Datenverarbeitungsbedingungen nicht ändern, soweit dies in den Datenverarbeitungsbedingungen nicht ausdrücklich erlaubt ist.

8. Haftungsfreistellung

Sie verpflichten sich, verbundene Unternehmen von Google auf Ihre Kosten freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen hinsichtlich Folgendem: (a) jegliche Schäden oder Kosten, zu deren Begleichung verbundene Unternehmen von Google abschließend verurteilt wurden, im Zusammenhang mit jeglichen Ansprüchen, rechtlichen Schritten, Verfahren oder Klagen von Dritten, die gegen ein verbundenes Unternehmen von Google oder einen seiner Geschäftsführer, Angestellten, Vertretern oder verbundenen Unternehmen geltend gemacht bzw. eingeleitet werden; und (b) jegliche damit im Zusammenhang stehende Haftung, Schäden, Vergleichsvereinbarungen, Strafen, Bußgelder, Kosten oder Auslagen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren und anderer Rechtsverteidigungskosten), die bei einem verbundenen Unternehmen von Google oder einem seiner Geschäftsführer, Angestellten, Vertretern oder verbundenen Unternehmen anfallen, die aus solchen Ansprüchen, rechtlichen Schritten, Verfahren oder Klagen von Dritten entstehen oder damit im Zusammenhang stehen; in beiden Fällen (a) und (b) vorausgesetzt, diese entstehen (i) daraus, dass Sie die Klauseln 4 (Nicht-ausschließliches Nutzungsrecht) und/oder 12 (Hinweis zur Rechtsinhaberschaft) verletzen; (ii) daraus, dass Sie anwendbare Gesetze, Normen oder sonstige Regelungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Services verletzen; (iii) daraus, dass Sie Zusicherungen und Garantien in Bezug auf einen Aspekt des Services, der Software oder von Reports gegenüber einer Drittpartei äußern; (iv) daraus, dass durch oder im Auftrag einer Drittpartei Ansprüche mit direktem oder indirektem Bezug zu Ihrer Nutzung des Services, der Software oder von Reports geltend gemacht werden; (v) daraus, dass Sie Ihre Datenschutzverpflichtungen gegenüber einer Drittpartei verletzen; und/oder (vi) aus Ansprüchen im Hinblick auf Handlungen oder Unterlassungen durch eine Drittpartei im Zusammenhang mit dem Service, der Software oder den Reports. Google wird Sie schriftlich über jeglichen Anspruch, jegliche Klage oder jeglichen rechtlichen Schritt informieren, hinsichtlich dem bzw. der Sie verbundene Unternehmen von Google freistellen müssen. Sie sind verpflichtet, so umfassend wie angemessener Weise erforderlich bei der Verteidigung eines Anspruchs zu kooperieren. Google behält sich das Recht vor, diese Klausel 8 auf eigene Kosten im Auftrag aller verbundenen Unternehmen von Google durchzusetzen und die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle über jegliche Angelegenheit zu übernehmen, hinsichtlich derer Sie zur Freistellung verpflichtet sind.

9. Nutzung des Service durch Dritte

9.1 Für jeden Fall, in dem Sie einem Dritten Zugang zu Ihrem Account oder eines Teils hiervon gestatten oder den Service zur Datenerhebung im Auftrag eines Dritten nutzen, unabhängig davon, ob Sie hierzu von Google oder verbundenen Unternehmen von Google autorisiert sind, gelten die Bedingungen der Klausel 8. 9.2 Falls Sie den Service im Namen oder im Auftrag eines Dritten benutzen, so sichern Sie zu, dass (a) Sie vollumfänglich zum Handeln im Namen oder im Auftrag des Dritten berechtigt sind und den Dritten wirksam an diese Vereinbarung binden; und (b), dass im Verhältnis zwischen Ihnen und diesem Dritten der Dritte alle Rechte an den Kundendaten bzw. sämtliche Ansprüche auf die Kundendaten in den relevanten Accounts hat. 9.3 Unbeschadet von Klausel 9.2 haben Sie sicherzustellen, dass jeder Dritte die Bedingungen dieser Vereinbarung so einhält, als wäre er selbst Vertragspartei. Jede Information eines Dritten, die als vertrauliche Informationen betrachtet wird, ist von Ihnen als vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht offenbart werden. Ohne das vorhergehende einzuschränken, ist ihnen die Weitergabe von Kundendaten, die einem Dritten, in dessen Namen oder Auftrag Sie handeln, gehören, ohne vorherige schriftliche Einwilligung dieses Dritten untersagt.

10. SERVICE UND SERVICEVERBESSERUNGEN

10.1 Google ist berechtigt, jederzeit und ohne Ankündigung den Service und/oder die Software zu verbessern und/oder zu verändern, vorausgesetzt, dass Ihnen diese Verbesserungen und/oder Veränderungen zumutbar sind. 10.2 Der Service, die Software und die Reports werden "wie beschaffen" zur Verfügung gestellt und Google übernimmt keine Mängelgewährleistung hierfür. Ohne Einschränkung des Vorangehenden übernimmt Google insbesondere keine Gewähr dafür, dass (i) die Benutzung des Service oder der Software Ihrem Bedarf entspricht oder ununterbrochen, sicher und fehlerfrei möglich ist; (ii) dass Fehler behoben werden; (iii) dass der Service, die Software oder jede andere Software auf dem Server frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist oder (iv) dass die Benutzung des Service und sonstiger im Rahmen des Service zur Verfügung gestellter Informationen (einschließlich der Reports) richtig, genau, rechtzeitig oder in anderer Form zuverlässig möglich ist. Weitere Abmachungen, Gewährleistungen oder andere Bedingungen einschließlich irgendwelcher stillschweigender Bedingungen in Bezug auf eine zufriedenstellende Qualität und Tauglichkeit für bestimmte Zwecke oder Übereinstimmungen mit bestimmten Beschreibungen gelten nicht für den Service, es sei denn, diese Vereinbarung bestimmt ausdrücklich etwas Abweichendes.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11.1 Google haftet unbeschränkt für Schäden (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von Google, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden, (b) die von Google, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, (c) die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden oder (d) im Falle arglistiger Täuschung. 11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die von Google, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden, haftet Google (außer in den Fällen der Klauseln 11.1 und 11.3) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. 11.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 11.4 Im Übrigen ist die Haftung von Google ausgeschlossen.

12. Hinweis zur Rechtsinhaberschaft

12.1 Google bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Rechtspositionen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf sämtliche gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte am Service, an der Software und der Dokumentation (und sämtlicher Bearbeitungen, Umgestaltungen oder Erweiterungen hiervon). Alle Rechte an und im Zusammenhang mit dem Service, der Software und der Dokumentation, die Ihnen nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumt werden, verbleiben bei Google und seinen Lizenzgebern und werden hiermit ausdrücklich Google und seinen Lizenzgebern vorbehalten. 12.2 Ohne Einschränkung des Vorhergehenden ist Ihnen nicht gestattet, selbst oder durch einen beauftragten Dritten (a) Marken, Firmen- oder Unternehmensnamen, Logos, Domainnamen oder andere unterscheidungskräftige Kennzeichen oder urheberrechtliche geschützte Inhalte oder andere Schutzrechte von Google, die mit dem Service verbunden sind, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Google zu benutzen; (b) Marken, Firmen- oder Unternehmensnamen, Logos, Domainnamen oder andere unterscheidungskräftige Kennzeichen oder urheberrechtliche geschützte Inhalte oder andere Schutzrechte von Google, die mit dem Service verbunden sind, zu registrieren, versuchen zu registrieren oder einen Dritten bei der Registrierung zu unterstützen, es sei denn, dies geschieht auf den Namen von Google und mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von Google; (c) jeden Hinweis auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, Marken oder andere Schutzrechtshinweise, die im Zuge des Service in oder auf einem beliebigen Gegenstand erscheinen, zu entfernen, zu unterdrücken oder in irgendeiner Weise zu verändern oder (d) während der Laufzeit dieser Vereinbarung oder innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Vereinbarung auf Grundlage einer angeblichen Patentverletzung eine gerichtliche Anordnung im Hinblick auf irgendeinen Teil des Service zu beantragen.

13. Rechte der US-Regierung

Sofern die Nutzung des Services durch die oder im Auftrag der US-Regierung oder durch einen Generalunternehmer (prime contractor) oder Unterauftragnehmer (jedweder Stufe) der US-Regierung erworben wird, unterliegen die Rechte der Regierung an der Software, einschließlich ihrer Rechte zur Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Freigabe, Vorführung, Anzeige oder Offenlegung der Software oder Dokumentation, im Einklang mit 48 C.F.R. 227.7202-4 (für den Erwerb durch das Department of Defense (DOD)) und 48 C.F.R. 2.101 und 12.212 (für den Erwerb durch Nicht-DOD-Institutionen) in jeglicher Hinsicht den in dieser Vereinbarung enthaltenen kommerziellen Lizenzrechten und -beschränkungen.

14. Laufzeit und Beendigung

14.1 Diese Vereinbarung tritt am Tag Ihrer einleitend beschriebenen Annahme dieser Geschäftsbedingungen in Kraft und bleibt solange in Kraft, bis eine der Parteien den Vertrag aus beliebigem Grund und zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigt. Das Recht beider Parteien zur Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. 14.2 Nach der Kündigung dieses Vertrags: a) wird Google die Bereitstellung des Service einstellen und Sie werden die Nutzung des Service beenden, bei Kündigung Ihres Accounts und/oder Ihrer Properties alle Kopien des GAMC in allen Properties löschen und die Nutzung der SDKs innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Kündigung einstellen; b) haben Sie keinen Anspruch auf die Rückerstattung irgendeines Nutzungs- oder sonstigen Entgeltes; c) werden sämtliche offenen Forderungen für bis zum Datum des Wirksamwerdens der Kündigung geleisteten Service sofort und insgesamt fällig; und d) werden sämtliche bisherigen Reports und Daten nicht weiter zur Verfügung gestellt, es sei denn, Sie und Google schließen einen schriftlichen Vertrag über den Austausch und die Übertragung dieser Daten.

15. Änderungen der Vereinbarung und anderen Richtlinien

Mit Ausnahme der Datenverarbeitungsbedingungen kann Google diese Bedingungen oder jedwede zusätzlichen Bestimmungen, die auf den Service anwendbar sind, ändern, um dadurch beispielsweise Gesetzesänderungen oder Änderungen des Services zu reflektieren, jeweils vorausgesetzt, dass die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Google für Sie zumutbar sind. Google wird Benachrichtigungen über Änderungen dieser Bedingungen unter https://www.google.com/analytics/terms/, der Google Analytics-Richtlinien unter www.google.com/analytics/policies/ und anderer Richtlinien, auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, unter der für diese Richtlinien betreffenden URL posten und Sie über die neuen Bedingungen und/oder Richtlinien in Kenntnis setzen. Änderungen finden keine rückwirkende Anwendung und werden nicht früher als 14 Tage nachdem sie gepostet und Sie über die Änderungen in Kenntnis gesetzt wurden wirksam. Wenn Sie einer Änderung widersprechen möchten, können Sie diese Vereinbarungen durch schriftliche Mitteilung gegenüber Google innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Änderung durch Google sofort ordentlich kündigen. Im Übrigen sind jegliche Änderungen dieser Vereinbarung nur dann wirksam, wenn sie entweder durch eine schriftliche und durch beide Parteien unterzeichnete Vereinbarung erfolgen oder Sie online aktualisierte Bedingungen annehmen.

16. Verschiedenes, anwendbares Recht und Gerichtsstand

(a) Mit Ausnahme der Entgeltverpflichtungen ist keine der Parteien verantwortlich für Nichtleistungen oder verspätete Leistungen einer nach dieser Vereinbarung geschuldeten Leistung, sofern die Nichtleistung oder Verspätung auf Umständen beruht, die jenseits der zumutbaren Einflussnahme durch die jeweilige Partei liegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Risiken der höheren Gewalt, Krieg, Terrorismus, Bürgerkrieg, staatlichen und gerichtlichen Anordnungen, Änderungen des anwendbaren Rechts, Störungen im Internet oder in sonstigen Formen der Datenübertragung, Arbeitskampf oder bei Pflichtverletzungen, Nichtleistungen oder Verspätungen durch die jeweils andere Partei, die der Erfüllung der Verpflichtung nach dieser Vereinbarung entgegenstehen. (b) Diese Vereinbarung (einschließlich etwaiger durch die Parteien schriftlich vereinbarter Änderungen) enthält sämtliche Abreden zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und ersetzt alle vorherigen Verträge oder Abreden gleich welcher Art zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. (c) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. (d) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Parteien vereinbaren ferner, dass für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung das Landgericht Hamburg ausschließlich zuständig ist. (e) Sie sind verpflichtet alle anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und Bestimmungen einzuhalten, einschließlich (i) der Export Administration Regulations (“EAR”) des U.S. Department of Commerce, (ii) Handels- und Wirtschaftssanktionen des U.S. Treasury Department’s Office of Foreign Assets Control und (iii) die International Traffic in Arms Regulations (“ITAR”) des U.S. Department of State. (f) Sämtliche Erklärungen an Google sind schriftlich an legal-notices@google.com zu richten. Erklärungen gelten als wirksam mit Zugang. (g) Die Nichtgeltendmachung oder verspätete Geltendmachung eines Rechtes oder eines Rechtsmittels nach dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht des Rechts oder Rechtsmittels und keinen Verzicht irgendwelcher sonstiger Rechte oder Rechtsmittel dar; die einzelne oder teilweise Ausübung irgendeines Rechtes oder Rechtsmittels nach dieser Vereinbarung steht der weiteren Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln nach dieser Vereinbarung nicht entgegen. Die Rechte und Rechtsmittel, die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, können kumulativ geltend gemacht werden und schließen gesetzliche Rechte und Rechtsmittel nicht aus. (h) Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder in Teilen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Google an Dritte abtreten oder in sonstiger Weise übertragen; Google darf die schriftliche Zustimmung nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigern oder verzögern. (i) Diese Vereinbarung begründet zwischen den Parteien keine Gesellschaft, Arbeitsgemeinschaft oder ein sonstiges gemeinschaftliches oder gesellschaftsähnliches Unternehmen gleich welcher Art. (j) Diese Vereinbarung soll den Rechtsnachfolgern oder Abtretungsempfängern der Parteien zugutekommen und für diese verbindlich sein. (k) Keine Bestimmung dieser Vereinbarung hält die Vertragsparteien davon ab, einer zuständigen Behörde eine etwaige Nichteinhaltung des Rechts mitzuteilen. Soweit dieser Abschnitt 16(k) im Widerspruch zu anderen Teilen dieser Vereinbarung steht, hat dieser Abschnitt 16(k) Vorrang. (l) Die folgenden Abschnitte dieser Vereinbarung sollen über die Beendigung der Vereinbarung hinaus Bestand haben: 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16 und 17.

17. Google Analytics und Firebase

Wenn Sie bei der Nutzung des Service eine GA Property mit Firebase verknüpfen ("Firebase-Verknüpfung"), gelten für Sie zusätzlich zu den vorstehenden Abschnitten 1 bis 16 die folgenden Bedingungen und regeln Ihre Nutzung des Service sowie der Firebase-Verknüpfung. Abgesehen von den nachstehend angegebenen Änderungen bleiben alle Bedingungen unverändert und gelten weiterhin. Bei einem Konflikt zwischen der vorliegenden Klausel 17 und den Klauseln 1 bis 16, gelten die Bestimmungen in Klausel 17 nur für die Nutzung der Firebase-Verknüpfung.

Am Ende von Klausel 7 kommt der folgende Satz hinzu:
Wenn Sie eine GA Property mit einem Firebase-Projekt verknüpfen ("Firebase-Verknüpfung"), (i) können bestimmte Daten aus Ihrer GA Property (einschließlich Kundendaten), wie in den maßgeblichen Firebase-Einstellungen festgelegt, innerhalb der Gesellschaft oder für andere Gesellschaften oder Mitarbeiter zugänglich sein und (ii) in dieser GA Property können bestimmte Service-Einstellungen von autorisierten, in den maßgeblichen Firebase-Einstellungen festgelegten Mitarbeitern geändert werden (ungeachtet der Einstellungen, die Sie innerhalb des Service für diese GA Property festgelegt haben).

Letzte Aktualisierung 11. Januar 2024

Vorherige Versionen